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Die
Partnerkarten von Mobilfunkanbietern
Partnerkarten
oder s. g. Partnercars werden immer beliebter. Dies haben
inzwischen die meisten Mobilfunkanbieter festgestellt. So
bekommen die die Telefon-anbieter mit hilfe der Partnerkarte
einen weiteren Vertragskunden. Die Mobilfunkanbieter rufen
Sie an. Am Telefon fragt Sie eine freundliche Dame, ob Sie
nicht Interesse an einer Partnerkarte haben. Die Partnerkarte
Die
Vorgehensweise
Die
Vorgehensweise ist meistens die Selbe:
Die Mobilfunkanbieter rufen Sie an. Dies ist wettbewerbsrechtlich
erlaubt, da die Mobilfunkanbieter bereits einen Vertrag mit
Ihnen haben. Am Telefon fragt Sie eine freundliche Dame, ob
Sie nicht Interesse an einer Partnerkarte haben. Die Partnerkarte
sei komplett kostenlos. Wenn Sie telefonieren müssen
Sie lediglich so-und-soviel Cent die Minute zahlen.
Die
meisten Angerufen haben Interesse an einer Partnercard und
lassen sich diese zusenden, ohne jedoch diese konkret nutzen
zu wollen.
Ein
paar Tage später erhält man einen Brief, die Partnerkarte
und eine etwas dickere Broschüre, in dem die Partnerkarte
näher erklärt wird.
Die
Kosten
Die
Ihnen versprochenen Kosten stimmen auf den ersten Blick überein.
Wie versprochen, so ist zumindest dem Anschreiben zu entnehmen,
ist die Partnerkarte kostenlos, die Telefongebühren stimmen
auch mit den am Telefon mitgeteilten überein. Die Broschüre
braucht man sich nicht durchzulesen, man weis ja schließlich,
wie ein Handy zu bedienen ist.
Die
Partnerkarte kann entweder sofort aktiviert werden, so steht
es im Anschreiben oder aber nach Ablauf der 14tägigen
Rücksendefrist wird die Partnerkarte automatisch aktiviert.
Bei
der nächsten Telefonrechnung staunen Sie nicht schlecht,
für die Partnerkarte, die Sie ja gar nicht im Einsatz
hatten, 20 EUR in Rechnung gestellt bekommen sollen.
Reaktion
der Mobilfunkanbieter
Sie
sind erbost und lassen die Abbuchung stornieren und zahlen
nur die wirklich entstanden Gebühren. Sie rufen bei dem
Telefonanbieter an. Sie wollen den Vertrag rückgängig
machen, aber man sagt Ihnen Vertrag ist nun einmal Vertrag
und da könne man nichts machen. Sie müssten nun
für die nächsten 2 Jahre die 20 EUR pro Monat an
Mindestumsatz bezahlen. Sie sollen dem Mobilfunkanbieter also
die beträchtliche Summe von 480 EUR zahlen, für
eine Sache die ja an sich kostenlos sein soll.
Auf
ein Schreiben, welches Sie am besten per Einschreiben an den
Mobilfunkanbieter senden, erhalten Sie die selbe Antwort:
"Vertrag ist nuneinmal Vertrag".
Ihre
Rechte
Die
von dem Mobilfunkunternehmer genannten rechtlichen Ausführungen
sind jedoch falsch, bzw. können angegriffen werden.
Sie
haben einen Vertrag mit einem Mobilfunkunternehmen abgeschlossen.
Dieser Vertrag sieht wie folgt aus:
- 2
Jahre Laufzeit über eine Partnercard
- kostenlos
- Telefongebüren:
so-und-soviel Cent die Minute
Von
einem Mindestumsatz ist weder im Gespräch mit der freundlichen
Callcenter Dame die Rede, noch von dem Anschreiben. Da Sie
das 14 tägige Rückgaberecht haben verstreichen lassen,
ist der Vertrag wirksam geschlossen worden. Allerding ohne
einen monatlichen Mindestumsatz von 20 EUR pro Monat.
Wenn
der Telefonanbieter sich darauf nicht einlässt, oder
Sie aber die Partnercard nicht benutzen müssen, dann
könnten Sie überlegen, ob man den Vertrag wegen
ärglistiger Täuschung anfechten sollte. Schließlich
ist Ihnen nichts von einem monatlichen Mindestumsatz mitgeteilt
worden. In den AGB, die Ihnen mit Übersendung zugesendet
worden sind, sind nicht Vertragsbestandteil geworden, da der
Vertrag bereits am Telefon geschlossen worden ist. Einen Hinweis
in der Broschüre ist nicht vertragsbestandteil geworden,
da diese auch erst zusammen mit der Partnercard versendet
worden ist.
Wenn
der Mobilfunkanbieter sich weiterhin weigert, sollten Sie
den Gang zu einem Rechtsanwalt nicht scheuen. Erfahrungen
haben gezeigt, dass die Mobilfunkanbieter bereits auf das
erste Anschreiben des Rechtsanwalts reagieren, den Vertrag
ändern, bzw. rückgänig machen.
Die
Kosten des Rechtsanwalts kann im Einzelfall der Mobilfunkanbieter
gem. § 280 BGB tragen müssen.
So
sollten Sie vorgehen:
- Rufen
Sie den Anbieter an, und bitten Sie darum den Vertrag rückgängig
zu machen
- fordern
Sie den Mobilfunkanbieter schriftlich per Einschreiben gegen
Rückschein auf, den Vertrag wie telefonisch geschlossen
einzuhalten, oder aber den Vertrag aufzuheben.
- Gehen
Sie zu einem Rechtsanwalt
Ein
Musterschreiben für das Anschreiben finden Sie hier.
Philipp
Marquort
Rechtsanwalt
Knooper Weg 29
24103 Kiel
Tel: 0431 - 9 96 97 01
Fax: 0431 - 97 84 12
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