|
Neue
Regelung für die Widerrufsbelehrung im Fernabsatzrecht
Durch
das Gesetz zur Änderung der Vorschriften über Fernsabsatzverträge
bei Finanzdienstleistungen wurden die bis jetzt geltenden
Widerrufsregeln zum 08.12.2004 geändert. Diese Änderungen
haben wesentliche Auswirkungen auf das Widerrufsrecht. Entgegen
dem Namen des Gesetzes hat die Vorschrift Auswirkungen auf
das gesamte Fernabsatzrecht.
Der Gesetzgeber
will mit der Änderung die Belastungen der Versandhändler
reduzieren. In der Vergangenheit war es vermehrt zu Bestellungen
von Verbrauchern im Internet gekommen, bei denen Waren bestellt
worden sind, die von vornherein nur deswegen bestellt worden
sind, um ein Bestellvolumen von über 40 EUR zu erreichen,
um so die Rücksendungskosten nicht mehr tragen zu müssen.
Die Frage
der Rücksendungskosten ist nunmehr anders geregelt worden,
vgl. § 357 Abs. 2 Satz 3 BGB:
"Wenn ein Widerrufsrecht nach § 312 d Abs. 1
Satz 1 besteht, dürfen dem Verbraucher die regelmäßigen
Kosten der Rücksendung vertraglich auferlegt werden,
wenn der Preis der zurücksendenden Sache einen Betrag
von 40,00 € nicht übersteigt oder wenn bei einem
höheren Preis der Sache der Verbraucher die Gegenleistung
oder eine Teilzahlung zum Zeitpunkt des Widerrufes noch
nicht erbracht hat, es sei denn, dass die gelieferte Ware
nicht der bestellten entspricht."
Diese
Regelung erweiter die Möglichkeit des gewerblichen Verkäufers,
dem Käufer die Kosten der Rücksendung aufzuerlegen.
Nach der bisherigen Regelung musste der Verkäufer die
Kosten der Rücksendung übernehmen, wenn die Summe
der Bestellung insgesamt 40 EUR überstiegt, wenn die
Bestellung weniger als 40 EUR betrug musste der Käufer
die Rücksendekosten zahlen. Der Gesetzgeber hat mit der
neuen Formulierung nunmehr den Wert der zurückzusendenden
Sachen als Höhe festgelegt. Ab 40 EUR Rücksendungswert
hat nunmehr der Verkäufer die Rücksendung zu zahlen.
Der Käufer
muss nach der neuen Regelung nunmehr immer dann die Rücksendungskosten
zahlen, wenn er mit seiner Leistung, als der Zahlung des Kaufpreises
noch nicht nachgekommen ist, oder bei Ratenzahlungsverträgen
die erste Rate noch nicht gezahlt hat.
Die
neue Belehrung
Durch diese geänderten Rechtsfolgen ändert sich
die vom Verkäufer zu verwendende Widerrufsbelehrung.
Die Kosten für die Rücksendung müssten nunmehr
wie folgt geändert werden:
Sie haben die Kosten der Rücksendung zu tragen, wenn
die gelieferten Ware der Bestellten entspricht und wenn
der Preis der zurückzusendenden Ware einen Betrag von
40,00 Euro nicht übersteigt, oder wenn Sie bei einem
höheren Preis der Sache zum Zeitpunkt des Widerrufes
noch nicht die Gegenleistung oder eine vertraglich vereinbarte
Teilzahlung erbracht haben. Andernfalls ist die Rücksendung
für Sie kostenfrei. Verpflichtungen zur Erstattung
von Zahlungen müssen Sie innerhalb von 30 Tagen nach
Absendung Ihrer Widerrufserklärung erfüllen.
Diese
Formulierung müssen Sie nunmehr statt der alten Formulierung
benutzen.
Neu ist
nunmehr auch die Regelung, dass der Rückerstattungsbetrag
entsprechend nach 30 Tagen zu verzinsen ist. Dies ist auf
die Änderung in § 357 BGB zurück zu führen.
|