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Spezialisierung
im Strafrecht
Neben
dem Forderungsmanagement, dem Arbeitsrecht und dem EDV- /Internetrecht
liegt meine Spezialisierung auf dem Bereich des Strafrechtes.
Als Ergebnis
meiner Spezialisierung auf dem Gebiet des Strafrechts hat
mir am 29.08.2007 die Schleswig-Holsteinische Rechtsanwaltskammer
erlaubt, den Titel "Fachanwalt
für Strafrecht" zu führen. Als Rechtsanwalt
vertrete ich Schwerpunktmäßig die Rechte der Beschuldigten
und Angeklagten als Strafverteidiger im Ermittlungs- bzw.
im Gerichts- oder Strafverfahren. Ich trete aber auch für
die Rechte der Opfer in Strafverfahren als Nebenklägervertreter
auf.
Als Fachanwalt
für Strafrecht verfüge ich gem. § 13 der Fachanwaltsordnung
(FAO) über eine zusätzliche Qualifikation im Fachgebiet
des Strafrechts. So wird eine ordnungsgemäße Interessenvertretung
meiner Mandanten wird so gewährtleistet. Durch die Spezialisierung
im Strafrecht wird selbstverständlich eine Beratung auf
dem höchsten Level erreicht.Die
besondere Qualifikation muss der Fachanwalt für Strafrecht
vor einer für ihn örtlich zuständigen Rechtsanwaltskammer
nachgewiesen haben (§ 22 Abs. 1 und 2 i.V.m. § 6
FAO), die dem Rechtsanwalt die Fachanwaltsbezeichnung verleiht.
Ich habe der Rechtsanwaltskammer somit meine besonderen theoretischen
Kenntnisse sowie meine besondere praktische Erfahrung nachgewiesen
um den Titel Fachanwalt für Strafrecht führen zu
können.
Dabei
werden alle Aspekte der Strafverteidigung in der Verteidigungsstrategie
aufgenommen. Auch die revisionsrechtlichen Mandate werden
von mir als Rechtsanwalt vertreten.
Im Bereich
des Strafrechts, betreue ich u. a. folgende Bereiche:
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