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Haben
auch Sie ein Problem im Bereich des gewerblichen Rechtschutzes?
Rufen Sie an.
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Beratung am Telefon: 0431-979 940-0
Rechtsanwalt
Philipp Marquort vertritt seine Mandanten bundesweit.
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Rechtsanwalt Philipp Marquort hat erfolgreich
den Fachanwaltskurs der Deutschen Anwaltakademie Fachanwalt
für gewerblichen Rechtschutz bestanden.
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht Philipp Marquort
hat im Jahr 2009 erfolgreich den 19. Fachanwaltslehrgang der
Deutschen Anwalt Akademie vom 17.09.2009 bis 12.12.2009 in
Hamburg bestanden. Ein Antrag auf Erteilung des Titels "Fachanwalt
für gewerblichen Rechtschutz" ist noch nicht
durch Rechtsanwalt Philipp Marquort gestellt worden. Erst
durch die Verleihung des Titels "Fachanwalt für
gewerblichen Rechtschutz" durch die Rechtsanwaltskammer
Schleswig-Holstein wäre Herr Rechtsanwalt Philipp Marquort
berechtigt den Titel "Fachanwalt für gewerblichen
Rechtschutz" zu tragen.
Über die erfolgreiche Teilnahme ist Herrn Rechtsanwalt
Marquort ein Zertifikat der Deutschen Anwalt Akademie ausgestellt
worden. Das Anschreiben
der Deutschen Anwalt Akademie vom 13.01.2010 mit dem die Zertifikate
übersendet worden waren finden Sie hier. Das
Zertifikat über die erfolgreiche Teilnahme des Fachanwaltskurses
Gewerblicher Rechtschutz finden Sie hier. Das
Klausurenzertifikat finden Sie hier.
Durch die erfolgreiche Teilnahme am Fachanwaltslehrgang Gewerblicher
Rechtschutz der Deutschen Anwalt Akademie hat Rechtsanwalt
Philipp Marquort besondere theoretische Kenntnisse im Sinne
des § 4 Abs. 1 der Fachanwaltsordnung i. V. m. §
14 h Fachanwaltsordnung auf dem Gebiet des gewerblichen Rechtschutzes
erworben. Der Lehrgang der deutschen Anwalt Akademie fand
an 15 Fortbildungstagen von September bis Dezember 2009 in
Hamburg mit 120 Zeitstunden Unterricht (zuzüglich 15
Zeitstunden Klausren) statt und vermittelte - jeweils einschließlich
der verfassungs- und europarechtlichen Bezüge gem. §
2 Abs. 3 Fachanwaltsordnung - die folgenden Bereiche:
- Materielles Wettbewerbsrecht, Grundbegriffe, unlautere
Wettbewerbshandlungen
- Besonderheiten des Wettbewerbsverfahrensrechts
- Nebengebiete des UWG: Lebensmittelrecht, Heilmittelwerberecht,
der wechselnde Arbeitnehmer
- Designrecht, (Gemeinschafts-) Geschmacksmusterrecht
- Deutsches und Europäisches Markenrecht; Verfahrensrecht
- Sonstige Kennzeichen: Geschäftsbezeichnung, Firma,
Domains; internationale Verträge
- Urheberrechtliche Bezüge des gewerblichen Rechtsschutzes
- Kartellrecht
- Voraussetzung des Schutzes technischer Erfindungen,
Gebrauchsmuster- und Sortenschutz (Patentrecht)
- Schutz von Patenten
- Besonderheiten des Verletzungsprozesses
- Lizenzvertragsrecht
- Zuordnung von Leistungsergebnissen, insb. Arbeitnehmererfinderrecht
Auf Grund der erfolgreichen Teilnahme am Fachanwaltskursus
kann Rechtsanwalt Philipp Marquort seine Mandanten noch versierter
auf den Gebieten des Wettbewerbsrechts, des Markenrecht, des
Urheberrechts, des Kartellrechts, des Geschmacksmusterrechts,
des Gebrauchtsmusterrechts, des Patentrechts, des Lizenzvertragsrechts,
des Designrechts, des Lebensmittelsrecht, des Heilmittelwerberecht
und u. a. des Arzneimittelrecht vertreten.
Auf Grund der bereits vorhandenen Qualifikation von Rechtsanwalt
Philipp Marquort als Fachanwalt für Strafrecht vertritt
Rechtsanwalt Philipp Marquort derzeit sehr viele Firmen und
Privatpersonen im Bereich der Überschneidung der beiden
Rechtsgebiete. So werden beispielsweise Mandanten vertreten,
die angeblich gefälschte Markenwarke (Ed-Hardy, Levis,
etc.) im Ausland erworben haben. Diese Sendungen hat der Zoll
angehalten und es läuft gegen die verantwortlichen Personen
der Firmen bzw. gegen die Privatpersonen ein Ermittlungsverfahren.
Auch immer häufiger kommt es vor, das Mandanten vermeintlich
gefälschte Arzneimittel aus dem Ausland per Post zugesendet
werden (Viagra, Potenzmittel etc.). Auch in diesen Fällen
ermittelt der Staatsanwalt gegen die Empfänger. In diesen
Fällen der Überschneidung der beiden Rechtsgebiete
- Strafrecht und gewerblicher Rechtschutz - ist die Kenntnis
vom Arzneimittelrecht bzw. Markenrecht auf der einen Seite
wie die Kenntnis von strafprozessualen Vorschriften auf der
anderen Seite von enormem Vorteil für die Mandanten von
Rechtsanwalt Philipp Marquort.
Selbstverständlich vertritt Rechtsanwalt Marquort seine
Mandanten auch in "normalen" wettbewebrsrechtlichen
Abmahnungen, markenrechtlichen Abmahnungen und urheberrechtlichen
Abmahnung. Auch wird Rechtsanwalt Philipp Marquort für
Sie tätig, wenn Ihre Wettbewerber durch ihr wettbewerbswidriges
Handeln Steine in den Weg legen. Auch sind Urheber, Fotografen,
andere Rechteinhaber Mandanten von Rechtsanwalt Philipp Marquort.
Er vertritt diese gegen die Verletzer. Darüber hinaus
vertritt Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht Philipp
Marquort seine Mandanten auch im Bereich des Strafrechts,
wie bspw. dem Steuerstrafrecht, bei Betrug, Mord, Totschlag,
Diebstahl, Raub, Hehlerei, Drogenhandel, Drogenbesitz, Verstöße
gegen das BtMG, Verstöße gegen die sexuelle Selbstbestimmung,
Bestechung und Bestechlichkeit um nur einige Rechtsgebiete
zu bennen.
Rechtsanwalt
Philipp Marquort vertritt seine Mandanten bundesweit im Bereich
des Internetrechts, Markenrechts, Telekommunikationsrechts,
Wettbewerbsrechts, Urheberrechts, Gebrauchsmusterrecht, bei
Fragen zum Verkauf bei eBay und co., bei Fragen zu Abmahnungen
sowie im strafrechtlichen Bereich. Sie
haben Fragen? Rufen Sie an. Erste Beratung gleich am Telefon:
0431-979 940-0.
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