Rechtsanwalt
Philipp Marquort
Fachanwalt für Strafrecht

Strafrecht
Internetrecht
Wettbewerbsrecht
Urheberrecht
Forderungsmanagement


   

Honorare

 

 

Honorare

Bei den Honoraren bin ich im gerichtlichen Bereich in allen Fällen an die gesetzlichen Vorgaben die das RVG (Rechtsanwaltsvergütungsgesetz) vorschreibt, gebunden.

Im aussergerichtlichen Bereich gilt prinzipiell auch das RVG. Im Einzelfall kann eine Vergütungsvereinbarung mit mir abgeschlossen werden. Diese Vergütungsvereinbarung kann über den gesetzlichen Gebühren liegen. Die Vergütungsvereinbarung ist immer dann sinnvoll, wenn die gesetzlichen Gebühren den erforderlichen Aufwand weit übreschreiten.

So können Sie mit mir m Bereich des Inkasso eine Inkassoausfallpauschale gem. § 4 Abs. 2 RVG vereinbaren. Das heißt, dass Sie als Gläubiger im Falle der Erfolglosigkeit im Rahmen der Zwangsvollstreckung, nur die Inkassoausfallpauschle an mich als Rechtsanwaltsgebühren zu zahlen haben. Hinzu kommen lediglich die Behördenauslagen für erforderliche Registeranfragen, Gerichtskosten, etc.. Eingehende Zahlungen werden zunächst auf Rechtsanwaltskosten, Drittkosten, Zinsen und Hauptforderung verrechnet.

Die in normalerweise anfallenden höhreren Gebühren gem. RVG müssen Sie nicht an mich zahlen. Sie treten lediglich im Fall der Nichtbeitreibbarkeit Ihren Erstattungsanspruch gegen den Schuldner einfach ab.

Damit sitze ich mit Ihnen bei der aussergerichtlichen anwaltlichen Zahlungsaufforderung in einem Boot, da auch ich meine Gübhren nur erhalte, wenn ich erfolgreich die Forderung beim Schuldner realisiert habe. Nähere entnehmen Sie bitte folgender Seite.

Im Strafverfahren kann es wegen des Umfanges der Tätigkeit zu einer Vergütungsvereinbarung kommen.

Sprechen Sie bereits bei meiner Beauftragung das zu zahlende Honorar an.

 

 

Home | Aktuelles | Arbeitsgebiete | Service | Urteile | Honorare | Kontakt | Impressum

Zuletzt bearbeitet am 17.04.2010
Copyright © 04 - 09, 2010 by Philipp Marquort ·
Exerzierplatz 7· 24103 Kiel

Datenschutzerklärung

Telefon 0431/979 940 0 - Fax 0431/979 940 25

E-Mail: kanzlei@marquort.de

Irrtum und Änderungen vorbehalten.
Die genannten Warenzeichen sind Eigentum der jeweiligen Inhaber, und werden von uns als solche respektiert und werden für die Referenz genannt.
www.kanzlei-berger-kiel.de www.maritime-uebersetzung.de www.ra-taebel.de