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Erstegspräch am Telefon: 0431-979 940-0

Rechtsanwalt Philipp Marquort vertritt seine Mandanten bundesweit.

 

 

 

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Rufen Sie an, Sie können sich telefonisch innerhalb der Büroöffnungszeiten an Rechtsanwalt Philipp Marquort wenden. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass Rechtsanwalt Philipp Marquort nicht immer sofort zu sprechen ist. Es kann sein, dass er bei Gerichtsterminen ist oder aber in Besprechungen mit Mandanten sitzt. In jedem Fall wird Ihre Rufnummer notiert und Rechtsanwalt Philipp Marquort wird Sie alsbald zurück rufen.

Sollte bei Ihnen die Polizei vor der Tür stehen und Ihre Wohnung durchsuchen, dann weisen Sie bitte die Mitarbeiter auf diese Situation hin und hinterlassen auf jeden Fall ein Aktenzeichen, die zuständige Behörde und eine Rückrufnummer der Beamten zu hinterlassen, so dass umgehend zurück gerufen werden kann.

Das Erstgespräch mit Ihnen am Telefon ist kostenlos. In diesem Erstgespräch wird mit Ihnen lediglich der Sachverhalt sondiert und besprochen. In strafrechtlichen Fällen kann passieren, dass dies nicht am Telefon gemacht werden kann, dann ist auf jeden Fall eine persönliche Besprechung notwendig.

Es kann sein, dass Rechtsanwalt Philipp Marquort eine erste Abschätzung der Sach- und Rechtslage abgibt. Für eine konkrete Rechtsberatung ist es jedoch erforderlich, die Ihnen vorliegenden Unterlagen einzusehen (z. B. die Abmahnung, die Schreiben der Gegenseite, die Klagschriften aber auch Kopien der Ihnen vorgeworfenen Verstöße etc.). Im strafrechtlichem Bereich ist selbst bei Übersendung der Ihnen vorliegenden Unterlagen, wie beispielsweise die Vorladung, der Ihnen zugestellte Strafbefehl oder die Ihnen zugesandte Anklageschrift, erst dann eine Rechtsberatung möglich, wenn Rechtsanwalt Philipp Marquort Einsicht in die Ermittlungsakte genommen hat. Ohne Einsicht und ohne die entsprechenden Unterlagen ist eine Rechtsberatung nicht möglich. Die Akteneinsicht ist bereits kostenpflichtig.

Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass Rechtsanwalt Philipp Marquort eine kostenlose Rechtsberatung nicht erbringen kann.

Im Telefongespräch werden auch die Ihnen entstehenden Kosten angesprochen, die anfallen, wenn Sie Rechtsanwalt Marquort mit einer Beratung oder einer Vertretung beauftragen. Nur durch das erste informatorische Telefongespräch kommt eine kostenpflichtige Beratung nicht zustande. Rechtsanwalt Philipp Marquort weist Sie ausdrücklich vorher darauf hin, wenn Ihnen Kosten entstehen.

Telefonische Beratung durch Rechtsanwalt Philipp Marquort: 0431-979 940-0

 

 

 

 

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Zuletzt bearbeitet am 17.04.2010
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