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Urheberrecht
Sie haben von uns eine Abmahnung wegen Verbreitung von urheberrechtlich
geschützen Werken erhalten. Wir antworten hier auf eine
Vielzahl von ständigen Fragen:
1. Ist die Rechtsanwaltskanzlei Philipp Marquort bevollmächtigt?
Wir sind von unserem jeweiligen Mandanten dazu bevollmächtigt
worden, die von Ihnen begangenen Urheberrechtsverletzung zu
verfolgen. Uns liegt eine entsprechende Vollmacht unserer
Mandantin vor.
2. Wieso liegt der Abmahnung keine Vollmacht bei? Muss
diese beigefügt werden?
Einer Abmahnung muss regelmäßig keine Originalvollmacht
beigefügt werden. Dies ist nach fast überwiegender
Auffassung nicht erforderlich, da es sich bei der Abmahnung
nicht um eine einseitige Willenserklärung handelt, die
empfangsbedürftig ist. § 174 BGB ist auf Abmahnungen
nicht anwendbar. Vgl. OLG Hamm, WRP 1982, 592; OLG München,
WRP 1971, 487; OLG Karlsruhe, NJW-RR 1990, 1323; NIRG/Kurze,
Wettbewerbsstreitigkeiten, Rd.-Nr. 102; Heinz/Stillner, WRP
1993, 379; Harte-Bawendamm/Henning-Bodeweg/Brüning, §
12, Rd.-Nr. 31.
3. Ist das Schreiben echt?
JA! Die Abmahnung ist echt. Es handelt sich dabei nicht um
ein Fälschung.
4. Wie sind wir an Ihre Daten gekommen?
Wir haben für unsere Rechteinhaber entweder Strafanzeige
gem. §§ 106, 108 UrhG erstattet oder aber wir haben
gem. § 101 UrhG einen Auskunftsanspruch beim jeweils
zuständigen Landgericht gestellt. Nach Ermittlungen haben
wir wir entweder Akteneinsicht in den Ermittlungsvergang genommen
und haben sodann Ihre Daten erhalten. Oder aber Ihr Internetprovider
hat uns gem. § 101 Abs. 9 UhrG Auskunft erteilt, wem
die fragliche IP-Adresse im Tatzeitraum zugeordnet war.
5. Sind die Daten verwertbar?
Die Daten, welche unsere Mandantin von ihrem Internetprovider
erhalten hat, dürfen wir verwenden. Die Daten unterliegen
keinem Beweisverwertungsverboten. Im Gegenteil. Ihrem Internetprovider
ist gestattet worden, Ihren Namen und Anschrift an uns zu
übermitteln.
6. Zum angeblichen Zeitpunkt war niemand zu Hause?
Dieser stets von den Abgemahnten vorgebrachte Einwand ist
unerheblich. Auf Grund von Flatrate bedarf es keiner Anwesenheit.
Es wäre auch unüblich, den Rechner auszuschalten
solange der Download noch nicht abgeschlossen ist. Im Übrigen
hat die Firma, welche die Protokollierung der IP-Adresse vornimmt
Ihre IP-Adresse mehrfach protokolliert (jeweils zu unterschiedlichen
Zeitpunkten), und zu den jeweiligen Zeitpunkten Daten von
Ihrem Anschluss heruntergeladen und mit den vorliegenden Originaldaten
verglichen, so dass ein Irrtum ausgeschlossen sein kann.
7. Welche Konsequenzen hat die Weigerung der Abgabe der
Unterlassungserklärung bzw. die Nichtzahlung des Betrages?
Sollten Sie sich weigern, die Unterlassungserklärung
abzugeben, so werden wir im Namen unserer Mandantin den Unterlassungsanspruch
gerichtlich durchsetzen. Dies ist mit erheblichen Mehrkosten
für Sie verbunden. Selbes gilt, wenn Sie den Vergleichsbetrag
nicht vollständig und/oder nicht rechtzeitig zahlen.
Wir werde dann nach Rücksprache mit unserer Mandantin,
die Forderung gerichtlich einklagen. Sollten Sie den Betrag
nicht auf einmal zahlen können, so besteht die Möglichkeit
der Ratenzahlung. Einen Ratenzahlungvordruck finden sie hier.
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