Rechtsanwalt
Philipp Marquort
Fachanwalt für Strafrecht

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Ratenzahlungsantrag

 

Urheberrecht

Sie haben von uns eine Abmahnung wegen Verbreitung von urheberrechtlich geschützen Werken erhalten. Wir antworten hier auf eine Vielzahl von ständigen Fragen:

1. Ist die Rechtsanwaltskanzlei Philipp Marquort bevollmächtigt?
Wir sind von unserem jeweiligen Mandanten dazu bevollmächtigt worden, die von Ihnen begangenen Urheberrechtsverletzung zu verfolgen. Uns liegt eine entsprechende Vollmacht unserer Mandantin vor.

2. Wieso liegt der Abmahnung keine Vollmacht bei? Muss diese beigefügt werden?
Einer Abmahnung muss regelmäßig keine Originalvollmacht beigefügt werden. Dies ist nach fast überwiegender Auffassung nicht erforderlich, da es sich bei der Abmahnung nicht um eine einseitige Willenserklärung handelt, die empfangsbedürftig ist. § 174 BGB ist auf Abmahnungen nicht anwendbar. Vgl. OLG Hamm, WRP 1982, 592; OLG München, WRP 1971, 487; OLG Karlsruhe, NJW-RR 1990, 1323; NIRG/Kurze, Wettbewerbsstreitigkeiten, Rd.-Nr. 102; Heinz/Stillner, WRP 1993, 379; Harte-Bawendamm/Henning-Bodeweg/Brüning, § 12, Rd.-Nr. 31.

3. Ist das Schreiben echt?
JA! Die Abmahnung ist echt. Es handelt sich dabei nicht um ein Fälschung.

4. Wie sind wir an Ihre Daten gekommen?
Wir haben für unsere Rechteinhaber entweder Strafanzeige gem. §§ 106, 108 UrhG erstattet oder aber wir haben gem. § 101 UrhG einen Auskunftsanspruch beim jeweils zuständigen Landgericht gestellt. Nach Ermittlungen haben wir wir entweder Akteneinsicht in den Ermittlungsvergang genommen und haben sodann Ihre Daten erhalten. Oder aber Ihr Internetprovider hat uns gem. § 101 Abs. 9 UhrG Auskunft erteilt, wem die fragliche IP-Adresse im Tatzeitraum zugeordnet war.

5. Sind die Daten verwertbar?
Die Daten, welche unsere Mandantin von ihrem Internetprovider erhalten hat, dürfen wir verwenden. Die Daten unterliegen keinem Beweisverwertungsverboten. Im Gegenteil. Ihrem Internetprovider ist gestattet worden, Ihren Namen und Anschrift an uns zu übermitteln.

6. Zum angeblichen Zeitpunkt war niemand zu Hause?
Dieser stets von den Abgemahnten vorgebrachte Einwand ist unerheblich. Auf Grund von Flatrate bedarf es keiner Anwesenheit. Es wäre auch unüblich, den Rechner auszuschalten solange der Download noch nicht abgeschlossen ist. Im Übrigen hat die Firma, welche die Protokollierung der IP-Adresse vornimmt Ihre IP-Adresse mehrfach protokolliert (jeweils zu unterschiedlichen Zeitpunkten), und zu den jeweiligen Zeitpunkten Daten von Ihrem Anschluss heruntergeladen und mit den vorliegenden Originaldaten verglichen, so dass ein Irrtum ausgeschlossen sein kann.

7. Welche Konsequenzen hat die Weigerung der Abgabe der Unterlassungserklärung bzw. die Nichtzahlung des Betrages?
Sollten Sie sich weigern, die Unterlassungserklärung abzugeben, so werden wir im Namen unserer Mandantin den Unterlassungsanspruch gerichtlich durchsetzen. Dies ist mit erheblichen Mehrkosten für Sie verbunden. Selbes gilt, wenn Sie den Vergleichsbetrag nicht vollständig und/oder nicht rechtzeitig zahlen. Wir werde dann nach Rücksprache mit unserer Mandantin, die Forderung gerichtlich einklagen. Sollten Sie den Betrag nicht auf einmal zahlen können, so besteht die Möglichkeit der Ratenzahlung. Einen Ratenzahlungvordruck finden sie hier.

 

 

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Zuletzt bearbeitet am 17.04.2010
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